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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
               DER VOLKSHOCHSCHULE (VHS) BAD WALDSEE



               6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs            Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir
                 1.  Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung der   diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck
                  Veranstaltung angegeben. Sie beträgt grundsätzlich zehn Personen.   erhoben werden.
                  Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zu-  Datenverarbeitung auf dieser Internetseite
                  rücktreten, jedoch nur bis zum 3. Tag vor der Veranstaltung, bzw. bei   Wir erheben und speichern automatisch in unserem Server Log-Files-Infor-
                  Exkursionen bis zum 7. Tag vor der Veranstaltung. Kosten entstehen   mationen, die Ihr Browser an uns übermittelt. Dies sind:
                  der Vertragspartnerin hierdurch nicht.
                 2.  Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen,     • Browsertyp/-version,
                  wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten     • verwendetes Betriebssystem,
                  hat (z. B. Ausfall einer Dozentin), ganz oder teilweise nicht stattfinden     • Referrer URL (die zuvor besuchte Seite),
                  kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der ab-
                  gewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung ge-    • Hostname des zugreifenden Rechners (IP Adresse),
                  schuldet.                                          • Uhrzeit der Serveranfrage.
                 3.  Die vhs wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach   Diese Daten sind für uns nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zu-
                  Maßgabe der vorgenannten Absätze 1 und 2 zum Rücktritt berechti-  sammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vor-
                  gen, informieren.                                genommen.
                 4.  Die vhs kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund   Cookies
                  liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: „Gemeinschaftswidriges   Die Internetseiten verwenden an mehreren Stellen so genannte Cookies.
                  Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und   Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer
                  Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin, insbesondere Stö-  zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner ab-
                  rung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und   gelegt werden und die Ihr Browser speichert. Die meisten der von uns
                  Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Ehr-  verwendeten Cookies sind sogenannte „Session-Cookies“. Diese Cookies
                  verletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin, gegenüber Teil-  richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren.
                  nehmerinnen oder Beschäftigten der vhs, Diskriminierung von Perso-
                  nen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe,   Auskunftsrecht
                  Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), Missbrauch der Veranstal-  Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person
                  tungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für   gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck
                  Agitationen aller Art, beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.“   der Datenverarbeitung. Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten
                  Statt einer Kündigung kann die vhs die Teilnehmerin auch von einer   Sie bei uns.
                  Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs   Weitere Informationen
                  wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht
                  berührt.                                         Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Daher möchten wir Ihnen jederzeit Rede und
                                                                   Antwort bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ste-
               7. Mindestteilnehmerzahl und Aufzahlung             hen. Wenn Sie Fragen haben, die Ihnen diese Datenschutzerklärung nicht
               Die Mindestteilnehmerinnenzahl beträgt grundsätzlich zehn Personen je   beantworten konnte oder wenn Sie zu einem Punkt vertiefte Informationen
               Veranstaltung. Bei geringerer Teilnehmerinnenzahl wird der Kurs nur dann   wünschen, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.
               durchgeführt, wenn alle Teilnehmerinnen zu einer Aufzahlung bereit sind.   11. Schlussbestimmungen
               Die Höhe der Aufzahlung wird im Einzelfall von der vhs festgelegt und den
               Teilnehmerinnen von der Dozentin mitgeteilt. Statt einer Aufzahlung kön-    1.  Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlos-
               nen sich Kurs- und vhs-Leitung mit den Teilnehmerinnen auf eine Kürzung   sen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt
               der  Kursdauer  einigen.  Bei weniger als 10  Teilnehmern  wird  am ersten   oder von der vhs anerkannt worden ist.
               Kurstag mit dem Dozenten festgelegt, wie die Aufzahlung geregelt wird.    2. Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.
               8. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin    3.  Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen
                 1.  Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel   Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung
                                                                      personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung
                  der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertrags-  gestattet. Vertragspartnerin und Teilnehmerin können dem jederzeit
                  partnerin die vhs auf einen Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb   widersprechen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
                  einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben,   an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, die Leistung in Be-
                  den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertrags-  sitz genommen hat bzw. haben. Volkshochschule Bad Waldsee
                  partnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kün-
                  digen.                                                                               Stand 19.07.202
                 2.  Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die
                  weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Än-
                  derungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt
                  nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten
                  Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung
                  der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar
                  wäre, insbesondere, wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilneh-
                  merin wertlos ist.
                 3.  Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzge-
                  schäften) bleibt unberührt.                         Unser Tipp:
                 4.  Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen
                  Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichts-  vhs-Gutschein
                  materialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden
                  können.
                 5.  Der Teilnehmer kann den Vertrag durch mündliche oder schriftliche     schenken!
                  Erklärung kündigen. Die Erklärung muss spätestens drei Werktage
                  vor Beginn der Veranstaltung bei der vh eingegangen sein. Bei Ex-
                  kursionen muss 7 Tage vor der Veranstaltung die Kündigung erklärt   Schenken Sie
                  werden. Bei späterer Kündigung erfolgt keine Erstattung der Veran-
                  staltungsgebühr.                                       – etwas Kreatives
               9. Schadenersatzansprüche                                 – etwas, das Spaß macht
                 1.  Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehme-    – etwas das bildet
                  rin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober
                  Fahrlässigkeit.                                        – etwas, das gut tut
                 2.  Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die vhs     – etwas für Körper, Geist und Seele
                  schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin ver-
                  letzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewäh-    – etwas für Jung und Alt
                  ren sind, oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
                  des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung     – etwas, das Vielfalt bietet
                  die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardi-
                  nalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Le-  Schenken Sie Ihren Lieben einen
                  ben, Körper oder Gesundheit.
               10. Datenschutz                                          vhs-Gutschein!
               Wir, die Stadt Bad Waldsee, Hauptstraße 29, 88339 Bad Waldsee (im Fol-  Der Gutschein verfällt nicht und kann für jeden
               genden „wir/unser(e)“) nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr
               ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Perso-  Kurs der vhs Bad Waldsee eingesetzt werden!
               nenbezogene Daten werden auf unserer Webseite nur im technisch not-
               wendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten
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