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ALLGEMEINE
               GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
               DER VOLKSHOCHSCHULE (VHS) BAD WALDSEE

               1. Allgemeines                                         hat (z. B. Ausfall einer Dozentin), ganz oder teilweise nicht stattfinden
                 1.  Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule, auch   kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der ab-
                  für solche, die im Wege der lektronischen Datenübermittlung durch-  gewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung ge-
                  geführt werden.                                     schuldet.
                 2.  Soweit in Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet     3.  Die vhs wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach
                  wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Re-  Maßgabe der vorgenannten Absätze 1 und 2 zum Rücktritt berechti-
                  gelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und   gen, informieren.
                  für juristische Personen.                          4.  Die vhs kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund
                 3.  Rechtsgeschäftliche  Erklärungen  (z. B.  Anmeldungen  und Kündi-  liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: „Gemeinschaftswidriges
                  gungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem   Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und
                  Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften   Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin, insbesondere Stö-
                  nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikations-  rung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und
                  technisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der   Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Ehr-
                  vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht   verletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin, gegenüber Teil-
                  unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird. Mündliche   nehmerinnen oder Beschäftigten der vhs, Diskriminierung von Perso-
                  oder fernmündliche Anmeldungen sind verbindlich.    nen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe,
                                                                      Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), Missbrauch der Veranstal-
               2. Vertragsschluss und Widerrufsrecht                  tungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für
                 1. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.  Agitationen aller Art, beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.“
                                                                      Statt einer Kündigung kann die vhs die Teilnehmerin auch von einer
                 2.  Widerrufsbelehrung: Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung gebun-  Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs
                  den. Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung   wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht
                  des Absatzes 3 entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande   berührt.
                  oder aber dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass
                  die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat.       7. Mindestteilnehmerzahl und Aufzahlung
                    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – der Volkshoch-  Die Mindestteilnehmerinnenzahl beträgt grundsätzlich zehn Personen je
                  schule Bad Waldsee, Klosterhof 2, 88339 Bad Waldsee, Tel. 07524   Veranstaltung. Bei geringerer Teilnehmerinnenzahl wird der Kurs nur dann
                  943050, E-Mail vhs-info@bad-waldsee.de – mittels einer eindeutigen   durchgeführt, wenn alle Teilnehmerinnen zu einer Aufzahlung bereit sind.
                  Erklärung (z. B. ein per Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail)   Die Höhe der Aufzahlung wird im Einzelfall von der vhs festgelegt und den
                  über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur   Teilnehmerinnen von der Dozentin mitgeteilt. Statt einer Aufzahlung kön-
                  Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über   nen sich Kurs- und vhs-Leitung mit den Teilnehmerinnen auf eine Kürzung
                  die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist ab-  der  Kursdauer  einigen.  Bei weniger als 10  Teilnehmern  wird  am ersten
                  senden.                                          Kurstag mit dem Dozenten festgelegt, wie die Aufzahlung geregelt wird.
                 3.  Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin   8. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin
                  angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmelde-
                  schluss bei der vhs eingeht, abweichend vom Absatz 2 einer aus-    1.  Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel
                  drücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von   der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertrags-
                  zwei Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.      partnerin die vhs auf einen Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb
                 4.  Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäft wird durch   einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben,
                                                                      den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertrags-
                  diese Regelung nicht berührt.                       partnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kün-
               3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin                  digen.
                 1.  Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rech-    2.  Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die
                  te und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der An-  weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Än-
                  meldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann   derungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt
                  das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person Teilnehmerin be-  nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten
                  gründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung   Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung
                  in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der vhs. Diese   der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar
                  darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.  wäre, insbesondere, wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilneh-
                                                                      merin wertlos ist.
                 2.  Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Vo-
                  raussetzungen abhängig machen.                     3.  Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzge-
                                                                      schäften) bleibt unberührt.
                 3.  Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten aus-    4.  Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen
                  zugeben. In einem solchen Fall ist die Teilnehmerin verpflichtet, die
                  Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der   Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichts-
                  vhs auszuweisen. Geschieht das aus von der Teilnehmerin zu vertre-  materialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden
                  tenden Gründen nicht, kann die Teilnehmerin von der Veranstaltung   können.
                  ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rück-    5.  Der Teilnehmer kann den Vertrag durch mündliche oder schriftliche
                  erstattung des geleisteten Entgelts entsteht.       Erklärung kündigen. Die Erklärung muss spätestens drei Werktage
                                                                      vor Beginn der Veranstaltung bei der vh eingegangen sein. Bei Ex-
               4. Entgelt                                             kursionen muss 7 Tage vor der Veranstaltung die Kündigung erklärt
                 1.  Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmel-  werden. Bei späterer Kündigung erfolgt keine Erstattung der Veran-
                  dung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste   staltungsgebühr.
                  etc.)                                            9. Schadenersatzansprüche
                 2.  Die Bezahlung erfolgt bargeldlos durch Abbuchungsermächtigung.
                  Die Abbuchung erfolgt erst nach Kursbeginn. Die Quittung ist der     1.  Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehme-
                                                                      rin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober
                  Bankauszug.
                                                                      Fahrlässigkeit.
               5. Organisatorische Änderungen                        2.  Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die vhs
                 1.  Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine   schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin ver-
                  bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die   letzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewäh-
                  Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde.  ren sind, oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
                 2.  Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstal-  des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung
                                                                      die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardi-
                  tung ändern.                                        nalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Le-
                 3.  Muss eine Veranstaltung aus von der vhs nicht zu vertretenden Grün-  ben, Körper oder Gesundheit.
                  den ausfallen (z. B. wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nach-
                  geholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die   10. Datenschutz
                  Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 (2) Satz 2 und 3 sinnge-  Wir, die Stadt Bad Waldsee, Hauptstraße 29, 88339 Bad Waldsee (im Fol-
                  mäß.                                             genden „wir/unser(e)“) nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr
                 4.  An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen   ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Perso-
                  grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so aus-  nenbezogene Daten werden auf unserer Webseite nur im technisch not-
                  gefallenen Veranstaltung besteht nicht.          wendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten
                                                                   verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.
               6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs            Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir
                 1.  Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung der   diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck
                  Veranstaltung angegeben. Sie beträgt grundsätzlich zehn Personen.   erhoben werden.
                  Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zu-  Datenverarbeitung auf dieser Internetseite
                  rücktreten, jedoch nur bis zum 3. Tag vor der Veranstaltung, bzw. bei
                  Exkursionen bis zum 7. Tag vor der Veranstaltung. Kosten entstehen   Wir erheben und speichern automatisch in unserem Server Log-Files-Infor-
                  der Vertragspartnerin hierdurch nicht.           mationen, die Ihr Browser an uns übermittelt. Dies sind:
                 2.  Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen,     • Browsertyp/-version,
    70            wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten     • verwendetes Betriebssystem,
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