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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
DER VOLKSHOCHSCHULE (VHS) BAD WALDSEE
1. Allgemeines hat (z. B. Ausfall einer Dozentin), ganz oder teilweise nicht stattfinden
1. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule, auch kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der ab-
für solche, die im Wege der lektronischen Datenübermittlung durch- gewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung ge-
geführt werden. schuldet.
2. Soweit in Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet 3. Die vhs wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach
wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Re- Maßgabe der vorgenannten Absätze 1 und 2 zum Rücktritt berechti-
gelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und gen, informieren.
für juristische Personen. 4. Die vhs kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund
3. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündi- liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: „Gemeinschaftswidriges
gungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und
Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin, insbesondere Stö-
nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikations- rung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und
technisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Ehr-
vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht verletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin, gegenüber Teil-
unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird. Mündliche nehmerinnen oder Beschäftigten der vhs, Diskriminierung von Perso-
oder fernmündliche Anmeldungen sind verbindlich. nen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe,
Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), Missbrauch der Veranstal-
2. Vertragsschluss und Widerrufsrecht tungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für
1. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich. Agitationen aller Art, beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.“
Statt einer Kündigung kann die vhs die Teilnehmerin auch von einer
2. Widerrufsbelehrung: Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung gebun- Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs
den. Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht
des Absatzes 3 entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande berührt.
oder aber dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass
die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat. 7. Mindestteilnehmerzahl und Aufzahlung
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – der Volkshoch- Die Mindestteilnehmerinnenzahl beträgt grundsätzlich zehn Personen je
schule Bad Waldsee, Klosterhof 2, 88339 Bad Waldsee, Tel. 07524 Veranstaltung. Bei geringerer Teilnehmerinnenzahl wird der Kurs nur dann
943050, E-Mail vhs-info@bad-waldsee.de – mittels einer eindeutigen durchgeführt, wenn alle Teilnehmerinnen zu einer Aufzahlung bereit sind.
Erklärung (z. B. ein per Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) Die Höhe der Aufzahlung wird im Einzelfall von der vhs festgelegt und den
über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Teilnehmerinnen von der Dozentin mitgeteilt. Statt einer Aufzahlung kön-
Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über nen sich Kurs- und vhs-Leitung mit den Teilnehmerinnen auf eine Kürzung
die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist ab- der Kursdauer einigen. Bei weniger als 10 Teilnehmern wird am ersten
senden. Kurstag mit dem Dozenten festgelegt, wie die Aufzahlung geregelt wird.
3. Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin 8. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin
angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmelde-
schluss bei der vhs eingeht, abweichend vom Absatz 2 einer aus- 1. Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel
drücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertrags-
zwei Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt. partnerin die vhs auf einen Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb
4. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäft wird durch einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben,
den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertrags-
diese Regelung nicht berührt. partnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kün-
3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin digen.
1. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rech- 2. Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die
te und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der An- weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Än-
meldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann derungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt
das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person Teilnehmerin be- nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten
gründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung
in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der vhs. Diese der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar
darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. wäre, insbesondere, wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilneh-
merin wertlos ist.
2. Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Vo-
raussetzungen abhängig machen. 3. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzge-
schäften) bleibt unberührt.
3. Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten aus- 4. Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen
zugeben. In einem solchen Fall ist die Teilnehmerin verpflichtet, die
Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichts-
vhs auszuweisen. Geschieht das aus von der Teilnehmerin zu vertre- materialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden
tenden Gründen nicht, kann die Teilnehmerin von der Veranstaltung können.
ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rück- 5. Der Teilnehmer kann den Vertrag durch mündliche oder schriftliche
erstattung des geleisteten Entgelts entsteht. Erklärung kündigen. Die Erklärung muss spätestens drei Werktage
vor Beginn der Veranstaltung bei der vh eingegangen sein. Bei Ex-
4. Entgelt kursionen muss 7 Tage vor der Veranstaltung die Kündigung erklärt
1. Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmel- werden. Bei späterer Kündigung erfolgt keine Erstattung der Veran-
dung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste staltungsgebühr.
etc.) 9. Schadenersatzansprüche
2. Die Bezahlung erfolgt bargeldlos durch Abbuchungsermächtigung.
Die Abbuchung erfolgt erst nach Kursbeginn. Die Quittung ist der 1. Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehme-
rin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober
Bankauszug.
Fahrlässigkeit.
5. Organisatorische Änderungen 2. Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die vhs
1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin ver-
bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die letzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewäh-
Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde. ren sind, oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
2. Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstal- des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung
die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardi-
tung ändern. nalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Le-
3. Muss eine Veranstaltung aus von der vhs nicht zu vertretenden Grün- ben, Körper oder Gesundheit.
den ausfallen (z. B. wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nach-
geholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die 10. Datenschutz
Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 (2) Satz 2 und 3 sinnge- Wir, die Stadt Bad Waldsee, Hauptstraße 29, 88339 Bad Waldsee (im Fol-
mäß. genden „wir/unser(e)“) nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr
4. An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Perso-
grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so aus- nenbezogene Daten werden auf unserer Webseite nur im technisch not-
gefallenen Veranstaltung besteht nicht. wendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten
verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.
6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir
1. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung der diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck
Veranstaltung angegeben. Sie beträgt grundsätzlich zehn Personen. erhoben werden.
Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zu- Datenverarbeitung auf dieser Internetseite
rücktreten, jedoch nur bis zum 3. Tag vor der Veranstaltung, bzw. bei
Exkursionen bis zum 7. Tag vor der Veranstaltung. Kosten entstehen Wir erheben und speichern automatisch in unserem Server Log-Files-Infor-
der Vertragspartnerin hierdurch nicht. mationen, die Ihr Browser an uns übermittelt. Dies sind:
2. Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, • Browsertyp/-version,
70 wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten • verwendetes Betriebssystem,